Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Immobilienvermittlung

1. Angebot
Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie basieren auf Informationen, die der
Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht
übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten.

2. Behandlung von Angeboten
a) Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur den Adressaten bestimmt und müssen
vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit meiner ausdrücklichen schriftlichen
Einwilligung zulässig. Erfolgt dessen ungeachtet eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch
ein Vertrag zustande, so ist der Adressat voll provisionspflichtig.
b) Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung dieser
Bedingungen.
c) Die Tätigkeit für den anderen Teil ist mir gestattet. Für diesen Fall verpflichtet sich der Makler
strenge Unparteilichkeit einzuhalten.

3. Nachweis- und Vermittlungstätigkeit
Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bekannt, hat er dies unter
Offenlegung der Informationsstelle unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung
gilt der obengenannte Nachweis als ursächlich für den Vertragsabschluss. Bei direkten Verhandlungen
zwischen den beteiligten Parteien ist stets auf mich Bezug zu nehmen.

4. Vergütungsansspruch
a) Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kauf,Miete,
Pacht) wird die vereinbarte Provision, gemäß Exposé, geschuldet, sofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den im
dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht
auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.
b) Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluß über das nachgewiesene bzw. das vermittelte
Objekt fällig.
c) Dem Vergütungsanspruch wird der vereinbarte Gesamtkaufpreis bzw. der vereinbarte Miet- oder
Pachtzins zugrunde gelegt.
d) Der Vergütungsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne mich direkt oder durch Dritte zum
Abschluß gekommen ist, sowie wenn die Übertragung des Verfügungsrechtes an dem Grundstück in
anderer Rechtsform als durch den Vertrag erfolgt.
e) Der Vergütungsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später
rückgängig gemacht wird oder in Folge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund
den der Auftraggeber zu vertreten hat, als rechtsungültig erweist.
f) Die vereinbarte Provision, gemäß Exposé, ist auch zu zahlen, wenn mit dem von uns nachgewiesenen
Interessenten innerhalb von 2 Jahren ein anderes Grundstücksgeschäft abgeschlossen wird.
g) Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden
eine Provision verlangen, soweit dies nicht gegen anderweitige landesrechtliche Bestimmungen verstößt.
Der Makler informiert den Auftraggeber nach Beauftragung vom Doppelauftrag.
h) Im übrigen ergeben sich die Pflichten des Maklers aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuch
über den Maklervertrag.

5. Ersatzgeschäft
a) Wird statt des Kaufes eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsabschluß
die hierfür ortsübliche Vermittlungsgebühr zu zahlen.
b) Sofern binnen einer Frist von 2 Jahren nach Abschluss des obenerwähnten Rechtsgeschäftes mit
dem von mir genannten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, so verpflichtet dies zur
Zahlung der für einen Kaufvertrag ortsüblichen Vermittlungsgebühr. Bei Ausübung eines vermittelten
Vorkaufsrechtes entfällt eine zeitliche Begrenzung.
6. Nebenabreden oder Änderungen zu diesem Vertrag können lediglich schriftlich getroffen werden.
Von dem Erfordernis der Schriftform kann nicht durch mündliche Vereinbarung befreit werden.

7. Gerichtsstand
Für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort
Lüneburg.
Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.

8. BGB § 355 Widerrufsbelehrung / Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, NIEBUHR-Immobilien, Am Landwehrkreisel 1,
21357 Bardowick, Tel.: 04131 / 76 55 250, Fax.: 04131/ 76 55 251, E-Mail: mueller@niebuhrimmobilien.
de , mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax
oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie
uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns
von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben und mit der
Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung
gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei
vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Besonderer Hinweis: Sobald Sie eine Anfrage bei uns stellen oder telefonisch mit uns Kontakt
getreten sind, haben Sie vor Ausführung des Vertrages ausdrücklich zugestimmt, dass wir mit der
Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Sie haben gleichzeitig Ihre Kenntnis
bestätigt, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr
Widerrufsrecht verlieren.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder Teile von diesen Bestimmungen unwirksam sein
oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine etwa
unwirksame Bestimmung ist so auszulegen oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.